Niedersachsen schließt sich Bundesratsinitiative für Grundgesetzänderung an.

Niedersachsen hat sich heute einer Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Änderung des Artikel 28 Grundgesetz angeschlossen. Damit wird einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen Rechnung getragen. Zusammen mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz setzt sich die rot-grüne Landesregierung dafür ein, künftig auch ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die keinem EU-Land angehören und dauerhaft hier leben, die Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ermöglichen.

Die Landtagsabgeordnete Doris Schröder-Köpf begrüßte die Unterstützung der Bundesratsinitiative, indem sie auf das Recht aller in unserem Land lebenden Bürger hinwies, ihr Leben vor Ort unmittelbar zu gestalten. „Menschen, die hier bereits viele Jahre leben und in den örtlichen Gemeinschaften tief verwurzelt sind, brauchen die Chance auf Teilhabe auf allen Ebenen. Ich sehe keinen Grund, ihnen diese Chance zu verwehren, nur weil sie keinen deutschen Pass oder den eines anderen EU-Staates besitzen. Deshalb sollten auch Drittstaatsangehörige das Recht erhalten, bei Kommunalwahlen ihre Stimmen abzugeben. Das ist nicht zuletzt ein wichtiger Schritt, um die Integration von zugewanderten Menschen in unserem Land voranzubringen.“

Derzeit sind neben deutschen Staatsangehörigen nur Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union berechtigt, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Durch die entsprechende Verfassungsänderung bestünde für die Länder die Möglichkeit, Drittstaatsangehörigen, die von politischen Entscheidungen vor Ort genauso betroffen sind wie Deutsche und Unionsbürger, ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Menschen engagieren sich vor Ort unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, auch Angehörige von Nicht-EU-Staaten sind Mitglieder in Vereinen und prägen das Leben vor Ort mit.