Die rot-grüne Regierungskoalition hat am Mittwoch, 11.11.2015, im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird.

Das Land unterstützt alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr mit finanziellen Zuschüssen von 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 mit 30 Millionen Euro jährlich bei den Kosten für die Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen.

„Unsere Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden damit bei den Kosten für bauliche und sonstige Maßnahmen für Inklusion maßgeblich unterstützt“, macht die SPD-Landtagsabgeordnete Doris Schröder-Köpf deutlich.

„Soll Inklusion an den Schulen in Niedersachsen gelingen, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist mit diesem Gesetz der Regierungskoalition gelungen“, betont Schröder-Köpf. Und sie fügt hinzu: „Eine Gesellschaft, in der Ausgrenzung an der Tagesordnung ist, ist nicht die Gesellschaft, für die wir als Sozialdemokraten stehen. Eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer, ein nicht schallgedämmter Raum oder ein fehlender Fahrstuhl dürfen nicht der Grund für das Scheitern von gemeinsamem Lernen und Leben sein.“