Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen stellen über die politische Liste für den Haushalt 2016 Mittel für das Programm zur De-Radikalisierung von inhaftierten Islamisten bereit.

„Die aktuelle sicherheitspolitische Lage macht sehr umfassende Maßnahmen erforderlich, auch um Islamisten und gewaltbereiten Salafisten beim Ausstieg aus der radikalen Szene zu helfen“, erklärt dazu der SPD-Landtagsabgeordnete Marco Brunotte, Sprecher der Fraktion für Justizvollzug und Straffälligenhilfe.

Alle Ebenen, so Brunotte, seien aufgefordert, Ursachen für Radikalisierung zu bekämpfen und bereits Radikalisierten einen Weg aus der islamistischen und salafistischen Szene zu weisen. „Verurteilte islamistische Straftäter müssen im Justizvollzug während ihrer Haftzeit aus ihrer Szene gebrochen werden. In den nächsten Jahren gehen wir von einer steigenden Personenzahl aus, auf die sich der Justizvollzug in Niedersachsen intensiv einstellen muss“, betont der SPD-Fachpolitiker Marco Brunotte.

Dazu diene das Konzept der Arbeitsgruppe „Islamistische Radikalisierung“ (AGiR) beim Niedersächsischen Justizministerium. Brunotte: „Wir stellen die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro bereit. Die Innere Sicherheit braucht eine Chance zur gesellschaftlichen Integration von inhaftierten Salafisten, die nach ihrer Haftentlassung aus der Szene aussteigen und wieder Teil dieser Gesellschaft werden können müssen.“
Dazu müsse der Vollzug Angebote machen können, um sie aus der salafistischen Szene zu brechen und individuelle Ursachen für die Radikalisierung zu bekämpfen. „Wir verteidigen unsere Freiheit auch, indem wir im Justizvollzug konsequent gegen salafistische Strukturen vorgehen und gleichzeitig Angebote für einen Ausstieg machen“, sagt der SPD-Fachsprecher Marco Brunotte.
Die Arbeitsgruppe „Islamistische Radikalisierung“ ist beim Niedersächsischen Justizministerium bereits nach den ersten Anschlägen in Paris und Kopenhagen im Frühjahr 2015 eingesetzt worden. Sie hat den Auftrag, Handlungsvorschläge für die Justiz in den Teilbereichen Strafverfolgung, Justizvollzug und Prävention zu ermitteln.