Zum Antrag der Fraktion der CDU: "Die Landesregierung soll der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat zustimmen" Den Wortlaut der Rede von Doris Schröder-Köpf können Sie hier nachlesen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen!

In diesen Tagen, an denen eine der großen Demokratien der Welt Menschen allein wegen ihrer Religionszugehörigkeit den Zutritt verweigert, Flüchtlinge pauschal zurückweist und sogar mit dem Bau einer Mauer zum Nachbarland beginnt, entdecken manche Bürgerin und mancher Bürger den Wert der Grundwerte Europas wieder. In diesen Tagen, an denen die Wirkungskreise von Demagogen und Despoten bis an die Grenzen unseres Landes heranreichen, erkennen vielleicht viele zum ersten Mal den Wert von verlässlichem Recht, den Wert des Grundgesetzes.

Dieses Grundgesetz regelt im sogenannten Asyl-rechtsparagrafen Artikel 16a Abs. 3 auch die Frage nach den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Darin heißt es - ich zitiere -

„Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“

Seit mehr als 20 Jahren ist dieses Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ein fester Bestandteil des Asylrechts und wird vom Grundgesetz - ich habe es gerade gesagt - ebenso anerkannt wie von der EU in ihrer Asylverfahrensrichtlinie, in der Mindestnormen für die Durchführung von Asylverfahren festgelegt sind. In einer Analyse beschreibt Professor Dr. Daniel Thym, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz, die Intention. Es gehe immer auch - Zitat - „um eine symbolische Wirkung. Der Gesetzgeber will der eigenen Bevölkerung zeigen, dass er etwas unternimmt, und vor allem auch ein Signal in die Herkunftsstaaten senden, damit weniger Personen ohne Asylberechtigung sich auf den Weg nach Deutschland machen.“

Und weiter: „Tatsächlich zeigen ethnologische Studien, dass Wanderungsentscheidungen häufig durch eine unklare Informationslage geprägt sind, sodass öffentlichkeitswirksame Maßnahmen etwas bewirken können. “Aus Sicht des Ko-Direktors des Konstanzer Forschungszentrums für Ausländer- und Asylrecht gibt es weitere Vorteile: „die leichtere Begründung der Asylentscheidung, weil die Behörden und Gerichte sich nur noch auf den Einzelfall beziehen und nicht mehr die allgemeine Situation im Land beschreiben müssen“, und „die Verfahrensbeschleunigung“, weil kürzere Bearbeitungsfristen und Klagefristen von nur noch einer Woche gelten. Ich sage das einmal ganz wertfrei. Doch auch der Völkerrechtsexperte, der an dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich nichts auszusetzen hat, weist auf den problematischen Punkt hin. Ich zitiere:

„Weniger klar ist jedoch, wie man die Situation in bestimmten Ländern einschätzt, ...“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genau darum geht es im Fall der Maghreb-Staaten.

Denn auch wenn die Bezeichnung „Maghreb-Staaten“ anderes suggeriert, handelt es sich doch um drei höchst unterschiedliche Staaten, nämlich Algerien, Marokko und Tunesien. Übrigens gehört keiner dieser drei Staaten zu den zehn Hauptherkunftsländern von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Deutschland.

Nach Einschätzung der Stiftung Wissenschaft und Politik sind die Unterschiede zwischen den drei Ländern sogar ganz enorm: Algerien, das Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International den Zutritt zum Land verweigert, aus dem von Folter und geschlechtsspezifischer Gewalt berichtet wird und in dem das Strafgesetzbuch vorsieht, dass Männer nach Vergewaltigung von minderjährigen Mädchen straffrei bleiben, wenn sie diese heiraten. Marokko, in dem selbst nach Einschätzung des Bundesinnenministers - ich zitiere aus seiner Rede vom 13. Mai vergangenen Jahres in Berlin -

„Aktivisten mit staatlichem Druck rechnen [müssen],

wenn sie den Anspruch Marokkos auf die Region Westsahara kritisieren“. Und dann Tunesien, das als einziger arabischer Staat eine weitgehende Demokratisierung durchlaufen hat und nach Einschätzung von Forschern der renommierten Stiftung Wissenschaft und Politik über eine - Zitat - „aktive Zivilgesellschaft“ verfügt, über eine „ausdifferenzierte Presselandschaft“ sowie „lokale Menschenrechtsorganisationen, die ihre Arbeit weitgehend ungehindert ausüben“ können.

Sehr geehrte Damen und Herren, doch gerade aus Tunesien, dessen Gesellschaft sich der westlichen wohl am weitesten angenähert hat, kommen besonders viele Dschihadisten. Frau Jahns hat gerade auch davon gesprochen. Eine Ursache dürfte in der Arbeits- und Hoffnungslosigkeit und der daher rührenden Verführbarkeit der dortigen Jugend liegen. Eine leichte Beute für radikale Rattenfänger!

Nach Studien des Tunesischen Forums für ökonomische und soziale Rechte (FTDES) liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei rund 40 %. Das bestätigt auch die OECD. 45 % aller jungen Tunesier sind dieser Studie zufolge bereit, das Land zu verlassen und irgendwo einzuwandern, legal oder illegal.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen:

Die Maghreb-Staaten gibt es nicht als einheitlichen gesellschaftlichen Raum. Selbst die größte Migrationsbehörde in Deutschland, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sieht einem ZEIT-Online-Bericht zufolge die Lage in Tunesien, Algerien und Marokko als unsicherer an als der eigene vorgesetzte Innenminister de Maizière. In den sogenannten Herkunftsländerleitlinien der Behörde soll laut ZEIT-Online stehen, dass in Marokko und Algerien - ich zitiere - politische Verfolgung vonseiten des Staates nicht aus-zuschließen sei. Selbst in Tunesien könne bei Bekanntwerden von Homosexualität eine „schutz-relevante Verfolgung durch Behörden drohen“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 1996 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, welche Bedingungen für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat erfüllt sein müssen.

Danach muss in den betreffenden Staaten - ich zitiere - „die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ja eben fraglich. Doch selbst wenn die Hürde Bundesverfassungsgericht genommen werden könnte - was durchaus nicht sicher ist -, bleibt das bisher größte Abschiebehindernis bestehen. Eine nennenswerte Verbesserung kann nämlich nur erreicht werden, wenn mit den Maghreb-Staaten wirksame Rück-übernahmeverfahren vereinbart werden. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, ist nun einmal die Aufgabe Ihres Innenministers de Maizière und nicht etwa des neuen Außenministers. Ihr Innenminister muss in Verhandlungen mit diesen Ländern zu entsprechenden Vereinbarungen kommen.

Da der vorliegende Antrag Ihrer Fraktion dazu keinerlei Aussagen trifft, kann die SPD-Fraktion auch nicht zustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie wollen abschrecken und abschieben. Auch wir wollen, dass die Signale aus Deutschland gehört werden und dass im Sinne der wirklich Verfolgten Recht durchgesetzt wird, wenngleich wir den Weg des niedersächsischen Innenministeriums mit dem Konzept der freiwilligen Rückkehr für nachhaltiger und humaner halten. Wenn Sie das BAMF und die Gerichte wirklich entlasten wollen - so begründen Sie ja Ihren Antrag -, wäre es am allerbesten, die jungen Menschen aus den Maghreb-Staaten würden sich erst gar nicht auf den Weg machen. Bayerisch-prägnant hat das Entwicklungsminister Gerd Müller von der CSU ausgedrückt. Ich zitiere:

„Die Menschen brauchen zu Hause Arbeit und Zukunft, sonst kommen sie zu uns. “Lassen Sie uns in diesem Sinn zusammenarbeiten und Sicherheit schaffen - hier und in den Maghreb-Staaten!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann: Frau Kollegin, würden Sie noch einen Moment stehen bleiben? Ich muss Ihnen eine Frage stellen. Noch während Ihrer Rede hat sich die Kollegin Jahns zu einer Zwischenfrage gemeldet. Würden Sie diese Zwischenfrage noch zulassen und beantworten?

Doris Schröder-Köpf (SPD):

Wenn ich sie beantworten kann, gerne.

Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann: Bitte schön, Frau Jahns! Angelika Jahns (CDU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schröder-Köpf, ich hätte gerne von Ihnen gewusst, ob Sie wissen, wie die SPD im Bundestag zu diesem Thema abgestimmt hat. Denn Sie haben ja gesagt, dass die SPD hier gegen den Antrag stimmt. Wie hat denn die SPD auf Bundesebene im Bundestag gestimmt?

Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann:

Bitte schön, Frau Schröder-Köpf!

Doris Schröder-Köpf (SPD):

Ich weiß, wie die SPD im Bundestag gestimmt hat. Wir vertreten hier unsere Meinung. Wir sind die SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtags.