24 Parteien möchten an der Landtagswahl 2017 teilnehmen; ca. 241 200 Jungwählerinnen und -wähler können bei der Landtagswahl ihre Stimme abgeben.

HANNOVER. Außer den fünf bereits im Niedersächsischen Landtag bzw. im Deutschen
Bundestag mit im Land Niedersachsen gewählten Abgeordneten vertretenen Parteien CDU,
SPD, GRÜNE, FDP und DIE LINKE. wollen sich weitere 19 Parteien am 15.10.2017 dem
Votum der rund 6,07 Mio. Wahlberechtigten stellen. Von den Wahlberechtigten sind etwa
241 200 Wählerinnen und Wähler – rd. 123 900 männliche und rd. 117 300 weibliche – im
Alter von 18 bis unter 21 Jahren, die zum ersten Mal bei einer Niedersächsischen
Landtagswahl ihre Stimme abgeben dürfen.

Folgende Parteien haben bis zum Ablauf der Frist für das Einreichen der Wahlanzeigen,
Dienstag, 29.08.2017, 18.00 Uhr, Unterlagen eingereicht (Auflistung in alphabetischer
Reihenfolge):

Parteiname (in Klammern: Kurzbezeichnung)

  • Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)
  • Bündnis der Generationen Niedersachsen (BdG)
  • Bündnis Grundeinkommen - Die Grundeinkommenspartei (BGE)
  • Christliche Abendländische Wertepartei (CAW)
  • Das Haus Deutschland (DHD)
  • DEMOKRATIE IN BEWEGUNG Niedersachsen (DiB Niedersachsen)
  • Deutsche Gerechtigkeits Partei (DEGP)
  • Deutsche Mitte - Politik geht anders… (DM)
  • Die Grauen – Für alle Generationen, Landesverband Niedersachsen (Die Grauen)
  • DIE REPUBLIKANER (REP)
  • Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
  • FREIE WÄHLER Niedersachsen (FREIE WÄHLER)
  • Liberal-Konservative Reformer Niedersachsen (LKR Niedersachsen)
  • Ökologisch-Demokratische Partei, Landesverband Niedersachsen (ÖDP)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative − Landesverband Niedersachsen (Die PARTEI Niedersachsen)
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Landesverband Niedersachsen (Tierschutzpartei)
  • Piratenpartei Niedersachsen (PIRATEN)
  • V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)

Über die wahlrechtliche Anerkennung als Partei für die Teilnahme an der Landtagswahl 2017
entscheidet der Niedersächsische Landeswahlausschuss am 08.09.2017 um 10.00 Uhr. Die
Sitzung findet im Großen Sitzungssaal des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und
Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover statt. Neben formellen Kriterien hat der
Landeswahlausschuss bei seiner Entscheidung zu prüfen, ob eine Partei die nach dem
Parteiengesetz erforderlichen Merkmale einer Partei erfüllt. Dazu zählen beispielsweise eine
Satzung, ein Programm und ein ordnungsgemäß gewählter Vorstand.

Um an der Wahl teilzunehmen, müssen die zugelassenen und die bereits vertretenen Parteien
sowie die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber bei den jeweils zuständigen
Wahlleitungen ihre Wahlvorschläge einreichen. Die Frist dafür endet am 11.09.2017,
18.00 Uhr. Die Entscheidungen über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge treffen die
Kreiswahlausschüsse, die Entscheidungen über die Zulassung der Landeswahlvorschläge
trifft der Landeswahlausschuss. Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet am
15.09.2017 um 10.00 Uhr statt.