Am 14. August 2013 hat das Amtsgericht Hannover einem Deutschen türkischer Herkunft Schadenersatz zugesprochen, weil ihm wegen seiner Herkunft der Zutritt zu einer Diskothek verweigert worden war. Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, begrüßte das Urteil. In einem weltoffenen Land wie Niedersachsen mit seiner Vielfalt der Kulturen dürfe kein Mensch wegen seiner Herkunft von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

Zugleich forderte die Landesbeauftragte die Gaststättenbetreiber auf, ihr Personal besser zu schulen und zu größerer Sensibilität anzuhalten: Das Personal der Diskotheken müsse offener im Umgang mit Menschen verschiedener Kulturen werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sei konsequent anzuwenden. Würden Menschen mit Migrationshintergrund nur wegen ihrer Herkunft von Diskotheken abgewiesen, müsse das entsprechend geahndet werden, erklärte die Landesbeauftragte.