Heute vor gerade einmal 20 Jahren wurde der Paragraf 175 aus dem bürgerlichen Strafgesetzbuch gestrichen. Damit ging eine rund 140-jährige Geschichte der Verfolgung Homosexueller in Deutschland zu Ende. Eine Aufarbeitung von mehr als 50.000 verurteilten „175ern“ in der jungen Bundesrepublik steht bis heute aus.

„Die SPD-Bundestagsfraktion ruft alle Verbände und Parteien auf, den heutigen Tag zum Anlass zu nehmen, noch einmal intensiv in einen Diskurs zu treten, ob die immer noch gültigen Urteile gegen anders Liebende am Ende aufgehoben werden können. Liebe ist, war und wird nie ein Verbrechen sein. Die Rehabilitierung der bis heute als Straftäter erfassten Homosexuellen muss der Rechtsstaat dringend umsetzen, um seinen eigenen Grundwerten treu zu bleiben.

Das Projekt Archiv der Erinnerungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, das Zeitzeugen befragt, ist eine wegweisende Initiative. Die geschichtliche Aufbereitung und Dokumentation der Verfolgung, auch in der rechtsstaatlichen Bundesrepublik, ist aber nur ein Baustein für eine Wiedergutmachung. Politisch muss angesichts des Alters der Betroffenen schnell gehandelt werden. Wir appellieren daher an die Union hier produktiv mitzuwirken.“