Niedersachsen unterstützt Kommunen und investiert in Bildung.

Am 23. Juni 2015 beschloss das Kabinett den von der SPD-Fraktion unterstützten Entwurf für den Nachtragshaushalt 2015. „Die Landesregierung investiert in die Zukunft unseres Landes“, erklärt die Landtagsabgeordnete Doris Schröder-Köpf. „Wir helfen Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung, sichern die Betreuung an Kitas ab und reduzieren die Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrkräften“, so die Landtagsabgeordnete. Bereits im Juli wird der Niedersächsische Landtag den Gesetzentwurf beschließen.

Mit insgesamt 83 Millionen Euro stockt die Landesregierung die Finanzhilfen an Niedersachsens Tageseinrichtungen für Kinder auf. „Die stetig steigende Nachfrage nach Plätzen in Krippen und der Tagespflege übertrifft unsere Erwartungen“, sagt Schröder-Köpf. Sie sei daher froh, dass die rot-grüne Landesregierung zusätzliche Mittel bereitstellt. Ein weiterer Punkt des Nachtragshaushaltes ist die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrkräften. Bereits zum Schuljahresbeginn 2015/2016 stellt Niedersachsen die notwendigen Stellen zur Verfügung.

Mit dem Gesetzentwurf schafft Niedersachsen die landesrechtliche Grundlage für die Auszahlung von insgesamt 120 Millionen Euro Bundes- und Landesmitteln, um Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auszugleichen. Von den 120 Millionen Euro finanziert das Land unter dem Strich einen Betrag von 80 Millionen Euro. Dieser setzt sich zusammen aus 40 Millionen Euro, die das Land unmittelbar zur Verfügung stellt und den 80 Millionen Euro Bundesmitteln, die langfristig zur Hälfte vom Land mitfinanziert werden.