Doris Schröder-Köpf begrüßt das angestrebte Gesetz zur Förderung kommunaler Investitionen.

Die Landesregierung hat am 23. Juni 2015 den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll die Investitionstätigkeit von Kommunen gefördert werden.

Die Landeshauptstadt Hannover erhält eine Investitionspauschale von insgesamt 11.349..482,47 Euro bei einem Eigenanteil von 1.702.422,37 Euro. Damit wären Investitionen im Gesamtvolumen von 13 Millionen Euro in der Landeshauptstadt Hannover möglich. Dazu erklärt die für den Hannoveraner Wahlkreis 24 zuständige Abgeordnete Doris Schröder-Köpf: „Uns vor Ort hilft der Beschluss der Landesregierung enorm.“

Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen. Hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit ungefähr 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches nun vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist. Dies sei wichtig, so Schröder-Köpf, „damit die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden können“.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. Damit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. „Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstrich die SPD-Landtagsabgeordnete.

Nach dem vorgelegten Gesetz gelten Kommunen nur dann als finanzschwach, wenn sie zwischen den Jahren 2011 und 2013 drei Jahre in Folge abundant gewesen sind.

Doris Schröder-Köpf begrüßt ebenso, dass das Gesetz eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So könne gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben.

Das Land Niedersachsen übernimmt alle Förderbereiche des Bundes. Dieses sind Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion. Darüber hinaus gäbe es auch den Förderbereich Breitband, wenn es sich um ländlichen Raum handele. Hier schlägt Niedersachsen vor - in Anlehnung an die Definition aus dem ELER-Programm - , dass als ländlicher Raum das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten oder Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern angesehen wird.