Bereits im letzten Jahr hat der LandesSportBund Niedersachsen mit der ARAG-Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber vereinbart.

Einzelheiten der Versicherungsregelung umfassen:

Alle Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich in einem Mitgliedsverein der LSB betätigen, werden über die ARAG versichert, auch sie keine Vereinsmitglieder sind.

Es besteht Versicherungsschutz im vollen Umfang durch die Unfall-, Haftpflicht-, und Rechtschutzversicherung.

Versichert ist man bei der aktiven Sportausübung und bei der direkten oder indirekten Teilnahme an Veranstaltung.

Für die Krankenversicherung gelten weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen.

Man ist auch bei der Ausführung gemeinnütziger Arbeiten und als Helfer bei Veranstaltungen des LSBs versichert.

Auch wenn man in diesem Rahmen als Mitarbeiter tätig wird, besteht weiterhin diese Versicherung.

Zu beachten sind die gesetzlichen Bestimmungen für die bezahlte Arbeit für Flüchtlinge und Asylbewerber und dass diese Versicherung keine gesetzliche Unfallversicherung bei Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ersetzt. In der Bestandserhebung werden Flüchtlinge nicht gemeldet, wenn sie den Status des Nichtmitglieds innehaben.

Weitere Einzelheiten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.